Skihangordnung

Skihangordnung Frankenlift

Liebe Skifreunde, Snowboardfans, Rodler und Winterbegeisterte,

wir möchten, dass ihr wohlbehalten und gesund wieder aus dem Winterurlaub oder Winterausflug in unserer Region nach Hause kommt. Beachtet daher bitte folgende Regeln unserer Skihangordnung. Unfälle passieren oft aus Leichtsinnigkeit.

§ 1 Rücksicht auf die anderen
Jeder Skifahrer muss sich stets so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

§ 2 Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.

§ 3 Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet.

§ 4 Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.

§ 5 Einfahren und Anfahren
Jeder Skifahrer, der in eine Skiabfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

§ 6 Anhalten
Jeder Skifahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.

§ 7 Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Piste benutzen.

§ 8 Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer muss die Markierung und die Signalisation beachten.

§ 9 Verhalten bei Unfällen
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

§ 10 Ausweispflicht
Jeder Skifahrer, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalls seine Personalien angeben.

§ 11 Fußgänger
Ein Begehen des Skihanges zu Fuß ist nicht gestattet.

§ 12 Rücksichtnahme auf die anderen
Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.

§ 13 Laufrichtung und Lauftechnik
Markierung und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. In Loipen ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.

§ 14 Wahl der Spur
Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Technik ist rechts zu laufen.

§ 15 Überholen
Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann.

§ 16 Gegenverkehr
Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang.

§ 17 Stockführung
Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.

§ 18 Anpassung der Geschwindigkeit an Verhältnisse
Jeder Langläufer muss, vor allem an Gefällestrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten.

§ 19 Freihalten der Loipen
Wer stehen bleibt tritt aus der Loipe. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe möglichst rasch freizumachen.

§ 20 Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

§ 21 Ausweispflicht
Jeder Zeuge oder Beteiligte, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

§ 22 Fußgänger

§ 23 Das Rodeln ist nur auf dem gekennzeichneten Rodelhang erlaubt.

§ 24 Jeder Rodler bzw. Berg auf laufende Personen nicht zusammenstoßen.

§ 25 Jeder Rodler muss vor der Zufahrtsstraße zum Lift anhalten und darf den Verkehr und die Fußgänger auf dieser Straße nicht gefährden.

§ 26 Für Rodler ist der Skihang und der Skiwanderweg gesperrt.

§ 27 Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.

§ 28 Ausweispflicht
Jeder Zeuge oder Beteiligte, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.

§ 29 Halten Sie sich an markierte Skiwanderwege, Rodelbahn und Pisten. Benutzen Sie nicht die abgesperrten Abschnitte.

§ 30 Weichen Sie im Wald nicht von präparierten Spuren ab
Sie stören Tiere und schädigen mit den Skikanten den Aufwuchs von jungen Bäumen.

§ 31 Meiden sie schneearme Südlagen, auf denen Wildtiere ihr spärliches Winterfutter finden.

§ 32 Beachten Sie Hinweistafeln und meiden Sie geschützte Gebiete.

§ 33 Bleiben Sie Wildfütterungen fern, wenn sie nicht eigens für die Beobachtung eingerichtet sind.

§ 34 Lassen Sie beim Alpin-Skisport Ihren Hund zu Hause.

§ 35 Vermeiden Sie Lärm.

§ 36 Unterlassen Sie Skilaufen bei Dämmerung und Nacht
Bei Flutlicht fahren Sie bitte nur im ausgeleuchteten Bereich.

§ 37 Die für die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit im Skigelände eingesetzten Ordnungskräfte sind weisungsberechtigt. Ihren Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.

Weisungsberechtigt sind:

  • Die zuständigen Revierleiter der Forstverwaltung
  • Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadtverwaltung
  • Bedienpersonal des Frankenliftes
  • Mitglieder des ASC Frankenwald Wurzbach

Bei Zuwiderhandlungen können die Verstöße gegen die Skihangordnung mit Verweis vom Skihang geahndet werden, insbesondere dann, wenn die Sicherheit anderer Skifahrer dadurch massiv gefährdet wird.

Die Schwerpunkte unserer Skihangordnung bilden die von der FIS (Internationaler Skiverband) herausgegebenen Verhaltensregeln für Abfahrer und Langläufer unter Einbeziehung der Besonderheiten des Skigebietes der Stadt Wurzbach.

Klassifizierung der Abfahrten & Markierung der Wege

Klassifizierung der Abfahrten: leicht bis mittelschwer

Markierung der Skiwanderwege: blaue und rote Schilder mit Richtungspfeil

Markierung Rodelbahn: links neben der Lifttrasse